Markenstreit und Schutzmarke Budweiser
 
 

Der Markenstreit

 

Ein EU-Gericht hat dem US-Konzern Anheuser-Bush die Rechte an der Marke „Bud" vorerst entzogen.

Wer in der Europäischen Union künftig „Bud" trinkt, kann sich sicher sein, dass das Bier aus der tschechischen Traditionsbrauerei Budejovický Budvar („Budweiser") und nicht aus den Brauereien des amerikanischen Bierkonzerns Anheuser-Bush InBev kommt. Seit Jahrzehnten liegen sich die beiden Unternehmen wegen der Markenrechte an den Namen „Bud" und „Budweiser" in den Haaren.

Das Luxemburger EU-Gericht hat nun eine Entscheidung des EU-Markenamtes gekippt, wonach Anheuser-Busch InBev die sogenannte Gemeinschaftsmarke für die Bezeichnung „Bud" innerhalb der EU erhält. Doch es dürfte in diesem Markenstreit nur ein Etappensieg für die tschechische Brauerei gewesen sein, der mit Anheuser-Bush InBev in Dutzenden internationalen Gerichtsverfahren der weltgrößte Bierbrauer gegenüber steht.

Quelle: diepresse.com


Die Schutzmarke

Die Tradition des Bierbrauens in Budweis fängt bereits 1265 an, als der böhmische König  Otakar II. der Stadt Budweis das Braurecht verleiht.

In den folgenden Jahrhunderten wird Budweis für die Herstellung des wohl besten Bieres berühmt. Um es von den Brauprodukten aus anderen Regionen zu unterscheiden, wird es als „Budweiser Bier" bezeichnet.
Die Bierbezeichnung wird logischerweise auch von der Tschechischen Aktienbrauerei 1895 - der rechtlichen Vorgängerin der heutigen Brauerei Budweiser Budvar - übernommen. Diese setzt direkt die Tradition der Herstellung des Budweiser Bieres fort. Die Brauerei verwendet vom Anfang an bei ihren Produkten die Bezeichnung „Budweiser" in verschiedenen Formen und im Laufe ihrer Geschäftstätigkeit lässt sie diese Bezeichnung als Schutzmarke registrieren.

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